24.10.2017

Bus und Bahn im AVV: Neue Preise zum 1. Januar

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Junge steigt in einen Bus ein
Zum 1. Januar werden die Preise für Bus und Bahn im AVV um durchschnittlich 1,9 % erhöht.

Moderate Tarifanpassung: Im AVV steigen die Preise für die Nutzung von Bussen und Bahnen zum 1. Januar um durchschnittlich 1,9 %.

Während sich die Anpassung im Bartarif (Einzel-, 4-Fahrten- und Tages-Tickets) um durchschnittlich + 1,06 % bewegt, werden die Zeitfahrausweise um durchschnittlich 2,17 % angehoben. Zu der moderaten Preiserhöhung führen u. a. die steigende Kostenentwicklung, insbesondere im Bereich Personal, die fortschreitende Digitalisierung mit Investitionen in moderne Informationstechnologien und elektronisches Ticketing.

Ausgenommen von der Erhöhung sind das Einzel-Ticket Kinder, Einzel- und 4Fahrten-Tickets Erwachsene der Preisstufen 1 und 2, das Fahrrad-Ticket, das euregioticket, das Senioren-Ticket Heinsberg sowie die City-Tarife in Stolberg und Düren.

Was tun mit bereits gekauften Tickets?

Kunden können bereits im Vorverkauf erworbene Tickets (z.B. 4Fahrten- und Minigruppen-Tickets) noch bis 3 Monate - also bis zum 31. März 2018 - nach Inkrafttreten des neuen Verbundtarifes ohne Zuzahlung nutzen.

Danach abgelaufene Tickets können unter Zahlung des Differenzbetrags in den Kunden-Centern der Verkehrsunternehmen gegen ein neues Ticket umgetauscht werden. Alternativ ist eine Erstattung des Fahrgeldes gegen Rückgabe des ungenutzten Tickets gebührenfrei möglich. In den Bussen besteht nach Ablauf des 3-monatigen Übergangszeitraums die Möglichkeit, ein Zusatzticket über den Differenzbetrag zu lösen.

Wochen- und Monatskarten (auch ABOs) gelten – unabhängig von ihrem jeweiligen Preisaufdruck – bis zum Ende des jeweils aufgedruckten Geltungszeitraums.

Alle Preise auf einen Blick

Alle neuen Preise entnehmen Sie bitte unserer Preisübersicht „AVV-Tarif 2018“, die Sie unten auf der Seite herunterladen können.