28.10.2016

Bus und Bahn im AVV: Neue Preise zum 1. Januar

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Vater mit Tochter am Ticketautomaten
Zum 1. Januar werden die Preise für Bus und Bahn im AVV um durchschnittlich 2,55 % erhöht.

Im AVV steigen die Preise für die Nutzung von Bussen und Bahnen zum 1. Januar um durchschnittlich 2,55 %. Nicht erhöht werden mit Ausnahme der Aufrundung der 5 Cent-Endungen die Preise im Bartarif sowie das Fahrrad-Ticket.

Zu der maßvollen Preiserhöhung führen die steigende Kostenentwicklung, insbesondere im Bereich Personal, aber ebenso nicht dynamisierte bzw. sinkende Zuschüsse und Ausgleichszahlungen von Bund und Land. Ferner tragen notwendige Kapazitäts- und Leistungsausweitungen im Nahverkehr sowie beispielsweise Investitionen in moderne Informationstechnologien und elektronisches Ticketing zu der Preisanpassung bei.

Neue Tarifprodukte

Neue Tarifprodukte ergänzen zum Januar das Ticketsortiment. Als Pilotversuch wird im Kreis Heinsberg zum 1. Januar das „Senioren-Ticket Kreis Heinsberg“ neu angeboten. Das Ticket ist erhältlich für Personen ab 63 Jahre und im Gegensatz zum Aktiv-ABO ganztägig gültig. Das Ticket ist als Monatskarte für 56,80 Euro sowie im Abonnement für 48 Euro je Monat erhältlich und in allen Bussen und Bahnen im Kreis Heinsberg gültig. Daneben ist das bekannte Aktiv-ABO weiterhin im Kreis Heinsberg erhältlich.

Zudem wird bereits am 1. November 2016 in Stolberg der neue City-Tarif eingeführt. In der Kernstadt von Stolberg kostet die Einzel-Fahrt zum City-Tarif dann 1,80 Euro. Die Zone des City-Tarifs entspricht der alten Kurzstreckenzone 29 wie vor Einführung des Flugs-Tickets. Erhältlich ist auch ein 4Fahrten-Ticket für 6,80 Euro.

Was tun mit bereits gekauften Tickets?

Kunden können bereits im Vorverkauf erworbene Tickets (z.B. 4Fahrten- und Minigruppen-Tickets) noch bis 3 Monate - also bis zum 31. März 2017 - nach Inkrafttreten des neuen Verbundtarifes ohne Zuzahlung nutzen.

Danach abgelaufene Tickets können unter Zahlung des Differenzbetrags in den Kunden-Centern der Verkehrsunternehmen gegen ein neues Ticket umgetauscht werden. Alternativ ist eine Erstattung des Fahrgeldes gegen Rückgabe des ungenutzten Tickets gebührenfrei möglich. In den Bussen besteht nach Ablauf des 3-monatigen Übergangszeitraums die Möglichkeit, ein Zusatzticket über den Differenzbetrag zu lösen.

Wochen- und Monatskarten (auch ABOs) gelten – unabhängig von ihrem jeweiligen Preisaufdruck – bis zum Ende des jeweils aufgedruckten Geltungszeitraums.

Alle Preise auf einen Blick

Alle neuen Preise entnehmen Sie bitte unserer Preisübersicht „AVV-Tarif 2017“, die Sie unten auf der Seite herunterladen können.

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