Die bereits im Sommer 2019 für Januar 2021 beschlossene und aufgrund der Mehrwertsteuerreduzierung um ein halbes Jahr verschobene Tarifanpassung der Ticketpreise im AVV um durchschnittlich 1,67% wird zum 1. Juli umgesetzt.
Ausgenommen von der Erhöhung sind Einzel-Tickets sowie das euregioticket.
Kunden können bereits im Vorverkauf erworbene Tickets noch bis 3 Monate - also bis zum 30. September 2021 - nach Inkrafttreten des neuen Verbundtarifes ohne Zuzahlung nutzen.
Danach abgelaufene Tickets können unter Zahlung des Differenzbetrags in den Kunden-Centern der Verkehrsunternehmen gegen ein neues Ticket umgetauscht werden. Alternativ ist eine Erstattung des Fahrgeldes gegen Rückgabe des ungenutzten Tickets gebührenfrei möglich. In den Bussen besteht nach Ablauf des 3-monatigen Übergangszeitraums die Möglichkeit, ein Zusatzticket über den Differenzbetrag zu lösen.
Wochen- und Monatskarten (auch ABOs) gelten – unabhängig von ihrem jeweiligen Preisaufdruck – bis zum Ende des jeweils aufgedruckten Geltungszeitraums.