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10.11.2015
· AVV Aus den Unternehmen

Ausbau der Bahnstrecke zwischen Eschweiler und Rothe Erde

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Bauarbeiten an einer Bahnstrecke
Der Ausbau soll für eine bessere Betriebsqualität in den Abschnitten Eschweiler und Aachen-Rothe Erde sorgen.

Das Planfeststellungsverfahren für die Ausbaustrecke 4 in den Abschnitten Aachen-Rothe Erde und Eschweiler läuft an. Bürger können Anregungen und Einwände im Rahmen der Offenlage in Aachen ab 9. November einbringen.

Der Ausbau der Strecke sorgt für eine bessere Betriebsqualität auf den Streckenabschnitten Eschweiler und Aachen-Rothe Erde. Bis zum 8. Dezember werden die Unterlagen (Pläne und Erläuterungen) für das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Aachen Rothe Erde (PFA 2) des Projektes „Ausbaustrecke 4, II. Ausbauabschnitt, 1. Baustufe“ eingereicht.

Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus bei bei der Stadt Aachen, Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage, Zimmer 400, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr. Im Rahmen dieser sogenannten Offenlage können sich alle Betroffenen über die Planung informieren sowie ihre Anregungen und Einwände zu dem Projekt einbringen.

Darüberhinaus besteht auch die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Website der Bezirksregierung Köln herunterzuladen:

Das Projekt gehört zum Ausbau der Eisenbahnstrecke von Köln über Aachen bis zur deutsch-belgischen Staatsgrenze – kurz ABS 4 genannt – und ist ein wichtiges Projekt für die Erweiterung des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes.

Die 1. Baustufe des II. Ausbauabschnittes umfasst neben dem barrierefreien Ausbau des Hauptbahnhofs in Eschweiler Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsqualität, um einen reibungsloseren und pünktlicheren Zugverkehr in den Abschnitten Eschweiler und Aachen Rothe Erde zu erzielen. Dazu gehört unter anderem der Bau von Überholungsgleisen, mit deren Hilfe den Regional- und Fernverkehrszügen ermöglicht wird, langsamere Güterzüge zu überholen und somit Verspätungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

Im Abschnitt Aachen-Rothe Erde wird im Ortsteil Eilendorf zwischen dem Haltepunkt Eilendorf und dem ehemaligen Güterbahnhof Aachen-Rothe Erde das dritte Gleis um ca. 1700 m verlängert. Die Gleisverlängerung erfordert die Anpassung eines Kreuzungsbauwerks (Brücke der Bahnstrecke über ein Bahnhofsgleis) sowie der Oberleitung und der Leit- und Sicherungstechnik.

Eine schalltechnische Untersuchung zu Auswirkungen dieser Maßnahme hat ergeben, dass aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Abschnitt Aachen-Rothe Erde (-Stadtbezirk Eilendorf) sind Schallschutzwände auf einer Länge von rund 1.000 Metern geplant.

Die Eingriffe in private Grundstücke wurden dabei minimiert, so dass nur bei acht Grundstücken eine vorübergehende Inanspruchnahme während der Bauzeit auf einem schmalen Streifen entlang der Grundstücksgrenzen erforderlich ist. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke wurden ausführlich schriftlich über die geplanten Maßnahmen informiert.

Als weitere aktive Schutzmaßnahme kommt das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) zum Einsatz. Dabei werden die Schienen regelmäßig auf Schallabstrahlung durch Unebenheiten geprüft und bei Bedarf geschliffen. Dieses Verfahren reduziert den Lärm dauerhaft um drei Dezibel. Das BüG ist auf den Fernverkehrsgleisen in einer Gesamtlänge von rund 1,3 Kilometern geplant. Ergänzend besteht in Teilbereichen ein Anspruch auf passiven Schallschutz (z. B. Schallschutzfenster und Lüfter). Neben den Vorkehrungen für den Schallschutz sind im Abschnitt Aachen-Rothe Erde Maßnahmen zum Erschütterungsschutz geplant. In einem Bereich von rund 200 Metern Länge ist der Einbau hochelastisch besohlter Schwellen vorgesehen.

Die Deutsche Bahn AG hatte am 29. August 2014 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Köln den Antrag auf Planfeststellung eingereicht. Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch das EBA wurden diese an die zuständige Anhörungsbehörde, in dem Fall die Bezirksregierung Köln, weitergegeben.
Die Anhörungsbehörde ist für die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen verantwortlich.

Abhängig vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens sowie des anschließenden Vergabeverfahrens ist frühestens Ende 2018 mit dem Baubeginn zu rechnen. Weiter Infos gibt es auch im Internet unter http://bauprojekte.deutschebahn.com/p/abs4.

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