01.12.2021

Aufgabenträger sichern Arbeitsplätze von Abellio-Mitarbeitern

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Verantwortliche von VRR, NWL und NVR waren bei den Abellio-Belegschaftsversammlungen in Hagen. (© AVV GmbH / Smilla Dankert)

Die Aufgabenträger des nordrhein-westfälischen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) haben allen Beschäftigten der Abellio Rail GmbH den vollumfänglichen Erhalt ihrer Arbeitsplätze zugesagt.

Dieses weitreichende Angebot haben Vorstand und Geschäftsführer der drei Zweckverbände Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Nahverkehr Rheinland (NVR) heute der Abellio-Belegschaft auf dem Betriebsgelände des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) in Hagen persönlich unterbreitet. Um Qualität und Zuverlässigkeit für die Fahrgäste im SPNV auch künftig sicherzustellen, warben die Vertreter von VRR, NWL und NVR bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eindringlich für einen Übergang in die EVU, die ab Februar 2022 die bisherigen Abellio-Linien wie beispielsweise den RE 1 (RRX) sowie den RE 11 (RRX) betreiben sollen.

Die Verantwortlichen der Aufgabenträger sicherten der Belegschaft dabei zu, bei einem Wechsel alle Rechte aus ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis beibehalten zu können – dies soll ausdrücklich auch für die Berücksichtigung von Resturlaub und Überstunden gelten. Diese umfassende Zusicherung gilt für alle Angestellten und Auszubildenden der Abellio sämtlicher Gewerke, vom Lokführer bzw. Leihlockführer, über in den Werkstätten Beschäftigte, Fahrpersonal bis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung. Gleichzeitig wurde bekannt, dass Abellio bei den anstehenden Direktvergaben nicht teilnehmen wird.

In der Abellio-Betriebswerkstatt in der Eckeseyer Straße informierten Ronald R.F. Lünser (VRR-Vorstandssprecher), Joachim Künzel (NWL-Geschäftsführer) und Heiko Sedlaczek (NVR-Geschäftsführer) in zwei Gesprächsrunden sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Früh- als auch der Spätschicht über die Gründe des Scheiterns der Verhandlungen mit dem EVU zur Fortführung der Verkehre. Nachdem Abellio-Geschäftsführung und -Gesellschafter mehrere unzureichende Angebote abgegeben hatten, hatte das Unternehmen heute angekündigt, am derzeit laufenden Ausschreibungsverfahren zur Direktvergabe nicht teilnehmen zu wollen.

Die Prüfung auf Seiten der Aufgabenträger hat ergeben, dass zwingende rechtliche Gründe eine Direktvergabe nicht erlauben, weil die Wahrscheinlichkeit, dass Abellio die geforderten Leistungen zuverlässig sicherstellen kann, als gering erachtet wird. Die damit verbundenen Risiken wollen VRR, NWL und NVR weder ihren Fahrgästen noch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Seiten der Abellio zumuten.

Die Abellio Rail GmbH befindet sich derzeit in einem sogenannten regulären Schutzschirmhauptverfahren in Eigenverwaltung zur Sanierung und ist aufgrund einer Ende September mit den Aufgabenträgern abgeschlossenen Fortführungsvereinbarung verpflichtet, die Verkehre bis zum 31. Januar 2022 im bisherigen Umfang zu leisten – hierfür hatten die Aufgabenträger dem EVU gesondert acht Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für den jetzt eingetretenen Fall, dass eine Sanierung der Abellio nicht gelingen sollte, war in dieser Fortführungsvereinbarung ausdrücklich auch geregelt worden, dass die Geschäftsführung des Unternehmens eine geordnete Überleitung der Arbeitsplätze und des Betriebs auf andere Eisenbahnverkehrsunternehmen unterstützt.

Welche EVU bei der Direktvergabe den Zuschlag erhalten und mit Wirkung ab 1. Februar 2022 für zunächst zwei Jahre die bislang von Abellio geleisteten Verkehre übernehmen werden, legen die Gremien der drei Aufgabenträger bis Mitte Dezember fest. Ausgeschrieben sind die S-Bahn-Verbindung 7, das Niederrheinnetz und das Ruhr-Sieg-Netz, die Linien RE 1 (RRX) von Aachen bis Hamm und RE 11 (RRX) zwischen Düsseldorf und Kassel sowie das S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr. Die bislang von Abellio genutzten Fahrzeuge werden dabei im Einsatz bleiben, da diese Eigentum der Aufgabenträger sind. Bei der Neuvergabe erhalten VRR, NWL und NVR Unterstützung vom Ministerium für Verkehr NRW, das sich bereit erklärt hat, die entstehenden Mehrkosten bis zu einer Höhe von 380 Millionen Euro auszugleichen.