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17.09.2015
· AVV Tickets Fahrplan euregiobahn

Ab 2019 außer Betrieb?

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Michael Carmincke, Heiko Sedlaczek und Hans-Peter Geulen beim Pressetermin in Aachen
Heute in unsere Infrastruktur von morgen investieren: Verkehrsunternehmen und -verbünde fordern eine verlässliche Finanzierung.

Am bundesweiten Deutschland-Tag des Nahverkehrs fordern Verkehrsverbünde und –unternehmen eine verlässliche Finanzierung des Nahverkehrs. Bleibt diese aus, hat dies drastische Auswirkungen.

„Ab 2019 außer Betrieb?“ Diese absichtlich provokante Frage stellen Verkehrsunternehmen in vielen deutschen Städten zum heutigen Aktionstag auf Plakaten, Schildern und extra beklebten Fahrzeugen. An der Aktion beteiligen sich gemeinsam mit dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) auch die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) sowie die Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH (RVE).

Anlass ist die nach wie vor herrschende Unklarheit, wie der Erhalt und Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur nach 2019 finanziert werden sollen. Dann laufen mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und den Entflechtungsmitteln zwei zentrale Finanzierungsinstrumente aus.

Die Fahrgastzahlen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) steigen von Jahr zu Jahr: So sind im AVV die Fahrgastzahlen im ersten Halbjahr 2015 erfreulicherweise deutlich gestiegen. Wie die Angebote künftig finanziert werden sollen, ist aber weiter unklar.

Vor diesem Hintergrund fordern der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die Infrastrukturinitiative „Damit Deutschland vorne bleibt“ Bund und Länder mit dem 3. Deutschland-Tag des Nahverkehrs auf, endlich eine verlässliche Basis für die Finanzierung von Bus und Bahn zu schaffen. Auf die auch zunehmend schwierige Situation in der Region machen Heiko Sedlaczek, Geschäftsführer der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) und der AVV GmbH, Hans-Peter Geulen, Geschäftsführer der AVV GmbH und Michael Carmincke, Vorstand der ASEAG, aufmerksam.

Der Bund ist bereits seit diesem Jahr mit einer Revision der Regionalisierungsmittel, eine wichtige Finanzierungsgrundlage insbesondere für den Betrieb des Schienenverkehrs, in Verzug. Das bisher vom Bund eingebrachte Gesetz sieht die Fortführung der Regionalisierungsmittel mit der darin enthaltenen Dynamisierung um 1,5 % auf 7,4 Milliarden Euro im Jahr vor. „Die Aufgabenträger benötigen nach einem Gutachten der Länder 8,5 Milliarden Euro jährlich sowie eine jährliche Dynamisierung um 2,5 %. Zusätzlich muss der Verteilungsschlüssel angepasst werden, da Nordrhein-Westfalen und hier insbesondere das Rheinland bei der Mittelverteilung benachteiligt werden. Nur so können wir den Fahrgästen auch künftig ein quantitativ und qualitativ akzeptables Angebot zur Verfügung stellen“, erläutert Heiko Sedlaczek. „Eine unzureichende Finanzierung hat – trotz steigender Fahrgastzahlen – drastische Auswirkungen auf den gesamten Schienenpersonennahverkehr in der Region. Ein Halbstundentakt der euregiobahn wäre dann sicherlich nicht mehr möglich“, so Sedlaczek weiter.

Voraussetzungen für weiteres Wachstum des Nahverkehrs schaffen

Eine baldige Entscheidung über die Fortführung der bewährten Finanzierungsinstrumente ist insbesondere angesichts der weiter steigenden Fahrgastzahlen dringend geboten. Die steigende Nachfrage nach Bus und Bahn führt insbesondere in den Großstädten und Ballungsräumen zunehmend zu Engpässen. Damit der Nahverkehr weiter wachsen kann, müssen die Verkehrsunternehmen in die Sanierung der vorhandenen Infrastruktur sowie in den Ausbau der Kapazitäten investieren. Auch hier werden mit Bundesmitteln zahlreiche Maßnahmen gefördert.

Die unklare Fördersituation macht die Planungen für den Erhalt und Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur zunehmend schwierig, wie Hans-Peter Geulen erklärt: „Die Förderung aus Bundes- und Landesmitteln ist für den AVV von essentieller Bedeutung. Zu nennen sind die Ausgleichszahlungen für die Schülerbeförderung, die Förderung des Mobil-Tickets für wirtschaftliche Schwache sowie die Fahrzeugförderung.“ Auch Investitionen in die Infrastruktur wären mit fehlenden Mitteln nicht möglich. Die gesetzlich festgeschriebene Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 sei nur mit ausreichender Förderung möglich.

Die Fahrzeugförderung in NRW hat in den letzten 20 Jahren für erhöhte Fahrzeugqualität im Vergleich zu anderen Bundesländern gesorgt. „Die ASEAG ist so in der Lage, regelmäßig ihre Fahrzeugflotte zu modernisieren und beispielsweise Fahrzeuge mit neuesten Abgasstandards zu beschaffen. Ohne Förderung wäre das in diesem Maße undenkbar“, macht Michael Carmincke auf die Bedeutung der Fahrzeugförderung für die ASEAG aufmerksam und ergänzt, „Fehlende finanzielle Mittel gehen letztlich zu Lasten eines qualitativ hochwertigen  ÖPNV und unseres Anspruchs, wie wir zukünftig die Mobilität auch im Sinne unserer Kunden gestalten wollen.“

„Der Nahverkehr benötigt Geld für Investitionen, den Betrieb und die Beschäftigten. Das können die Kommunen nicht alleine stemmen“, verdeutlicht Hans-Peter Geulen den Ernst der Lage. „ Der Stellenwert des Nahverkehrs für den Wirtschaftsstandort Deutschland sollte nicht unterschätzt werden. Soll Mobilität in wachsenden Städten und im ländlichen Raum bezahlbar und für jeden verfügbar bleiben, müssen wir den Erhalt und Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs fördern“, so Geulen weiter.

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