23.11.2021
· AVV

3G-Regeln in Bus & Bahn

Neues Infektionsschutzgesetz des Bundes

Achtung: Nachricht stammt aus dem Archiv

Um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen, wird im ÖPNV die 3G-Regel gelten, um Ansteckungen zu verhindern. (© NVR GmbH / Smilla Dankert)

Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche (19.11.2021) beschlossen, dass im ÖPNV künftig die 3G-Regelung gelten wird. Das bedeutet: Wer Busse, Bahnen oder Nahverkehrszüge nutzen will, muss geimpft, getestet oder genesen sein.

Weitere Details zur neuen Regelung, welche Vorgaben konkret gelten und wie Verstöße sanktioniert werden, wird eine neue Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen klären. Details dazu werden wir in Kürze bekannt geben.