Das Deutschlandticket Sozial

Ab dem 1. Januar 2024 wird im AVV das Deutschlandticket Sozial eingeführt, ein vergünstigtes Deutschlandticket für Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen. Das Deutschlandticket Sozial kostet aktuell 39 Euro pro Monat im Abonnement und gilt deutschlandweit im Nahverkehr. Wählen Sie hier den Antrag für das Deutschlandticket Sozial aus.

Sie haben bereits ein Mobil-Ticket oder ein Mobil-ABO, möchten jedoch das Deutschlandticket Sozial abonnieren? Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr Verkehrsunternehmen und beantragen dort das Deutschlandticket Sozial für 39 Euro im Monat im Abo.

 

Wer bekommt das Deutschlandticket Sozial?

Sie erhalten das Deutschlandticket Sozial, wenn Sie Empfänger oder Empfängerin von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld sind, Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen.

Erhalten Sie eine der genannten Leistungen, können Sie das Deutschlandticket Sozial ab sofort bei deinem Verkehrsunternehmen vor Ort bestellen. Hierfür wird eine gültige Berechtigung (Kundenkarte des zuständigen Sozialträgers) für den Start des Abos benötigt.

Mit der Kundenkarte erhalten Sie bei deinem Verkehrsunternehmen vor Ort das Deutschlandticket Sozial. Der Betrag von 39 Euro wird dann monatlich automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Anspruch auf das Deutschlandticket Sozial haben? Erkundigen Sie sich direkt bei der Behörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

 

Da gilt das Ticket

Mit dem Deutschlandticket Sozial können Sie deutschlandweit alle Fahrzeuge des Nahverkehrs nutzen, also Busse, Straßen-​​, Stadt-​​ und U-​​Bahnen sowie S-​Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpress-Linien in der 2. Klasse. Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (ICE, IC, EC), auch die Nutzung privater Anbieter wie z.B. FlixTrain, sind ausgeschlossen.

Das Deutschlandticket Sozial ist ein persönliches (nicht übertragbares) Ticket und wird ausschließlich auf Chipkarte ausgegeben. Die Mitnahme von Personen oder einem Fahrrad ist nicht möglich.

Fragen? hier gibt’s die Antworten

Sozial-Ticket

Das Deutschlandticket Sozial ist ein Abonnement, mit dem deutschlandweit Fahrten mit Bus und Bahn im Nahverkehr unternommen werden können.

Das Deutschlandticket Sozial ist im Abonnement für aktuell 39,00 Euro im Monat erhältlich.

Sie können das Deutschlandticket Sozial in Anspruch nehmen, wenn Sie beispielsweise

  • Bürgergeld (vormals Arbeitslosen- bzw. Sozialgeld) nach dem SGB II,
  • Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“) nach dem SGB XII,
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen oder
  • Wohngeldempfänger nach dem Wohngeldgesetz oder Haushaltsmitglied eines wohngeldberechtigten Haushaltes sind.

Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialträger nach. Dort erhalten Sie auch die erforderliche Kundenkarte, welche Sie zur Beantragung des Deutschlandticket Sozial als Kopie bei Ihrem regionalen Verkehrsunternehmen vorlegen müssen.

Nein, das ist nicht möglich. Das Deutschlandticket Sozial wird derzeit ausschließlich in NRW angeboten. Für das Deutschlandticket Sozial benötigen Sie eine gültige Kundenkarte ihres zuständigen Sozialträgers, der für die Erbringung der Sozialleistungen an Ihrem Wohnort zuständig ist.

Eine Kopie der Kundenkarte muss bei Beantragung - zusammen mit dem Bestellschein - bei Ihrem regionalen Verkehrsunternehmen eingereicht werden.

  • Wenn Sie im Kreis Düren wohnen, ist dies die Rurtalbus Bestellschein
  • Wenn Sie im Kreis Heinsberg wohnen, ist dies die WestVerkehr Bestellschein
  • Wenn Sie in Stadt oder StädteRegion Aachen wohnen, ist dies die ASEAG Bestellschein

Das Deutschlandticket Sozial wird längstens für die Laufzeit der Kundenkarte Ihres zuständigen Sozialträgers ausgestellt und läuft ab, wenn nicht bis zum 10. des Monats vor Ablauf der Kundenkarte eine Kopie der neuen gültigen Kundenkarte beim ausstellenden Verkehrsunternehmen vorliegt.

Zur Beantragung des Deutschlandtickets müssen Sie den Bestellschein zum Deutschlandticket Sozial vollständig ausfüllen sowie eine Kopie der gültigen Kundenkarte Ihres zuständigen Sozialträgers bei Ihrem regionalen Verkehrsunternehmen einreichen.

Den Bestellschein Ihres zuständigen Verkehrsunternehmens finden Sie hier.

Wenn dann alles in Ordnung ist, bekommen Sie ihr Deutschlandticket Sozial auf einer AVV-Chipkarte zugeschickt. Der Betrag von 39,00 Euro wird ab Laufzeitbeginn dann monatlich automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Sie sind dann rund um die Uhr bundesweit mit Bus und Bahn im Nahverkehr mobil.

Aufgepasst: Ihr Deutschlandticket Sozial ist nur solange wie Ihre Kundenkarte gültig!

Grundsätzlich ist der Gültigkeitsbeginn des Deutschlandticket Sozial stets der 1. eines Monats.

Ihr vollständig ausgefüllter Bestellschein sowie die gültige Kundenkarte Ihres Sozialträgers müssen bis spätestens zum 10. des Vormonats des gewünschten Gültigkeitsbeginns bei Ihrem Verkehrsunternehmen vorliegen. Ansonsten ist eine Ausstellung Ihres Deutschlandticket Sozial erst zum darauffolgenden Monat möglich.

Beispiel: Wenn Sie ein Deutschlandticket Sozial zum 1. Februar nutzen möchten, müssen Sie den Bestellschein und eine Kopie der gültigen Kundenkarte bis zum 10. Januar bei Ihrem regionalen Verkehrsunternehmen einreichen. Liegt der Bestellschein oder die Kundenkarte erst nach dem 10. Januar vor, so erfolgt die Ausgabe des Deutschlandticket Sozial voraussichtlich erst zum 1. März.

Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats kostenfrei gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 10. des letztgenutzten Abonnementsmonats in Textform oder digitaler Form bei dem Verkehrsunternehmen eingehen. Wenn Sie nicht kündigen, wird es bis zum Ablaufdatum der Kundenkarte monatlich verlängert und berechnet.

Das Deutschlandticket Sozial wird als Abonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug zum ersten eines Monats angeboten. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat.

Nein, das Deutschlandticket Sozial ist ein persönliches Ticket und ist nicht übertragbar. Es wird nur für den Antragssteller ausgestellt und darf nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen amtlichen Lichtbildausweis genutzt werden.

Das Deutschlandticket Sozial gilt bundesweit iim Nahverkehr. Sie dürfen damit alle Fahrzeuge des Nahverkehrs nutzen, also Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse in der 2. Klasse. Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC), auch private Anbieter wie z.B. FlixTrain können nicht genutzt werden.

Das Deutschlandticket Sozial gilt ganztägig und ist frühestens ab dem 1. Janaur 2024 zu nutzen.

Das Deutschlandticket Sozial wird im AVV in Form eines elektronischen Tickets auf Chipkarte ausgestellt.

Bei minderjährigen Kindern muss der Abonnementvertrag von einem gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden. Ansonsten gelten die selben Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Deutschlandticket Sozial. Kinder unter sechs Jahren sind kostenlos im Nahverkehr unterwegs.

Der Verlust oder die Zerstörung des elektronischen Tickets ist dem Vertragsverkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprünglich ausgegebene elektronische Ticket wird dann in der Kundendatei des Vertragsverkehrsunternehmens gesperrt. Für die Erstausgabe des abhanden gekommenen oder zerstörten Tickets wird ein Betrag von 15,00 Euro berechnet und Sie erhalten eine neue Chipkarte.

Nein, das Deutschlandticket Sozial gilt nur für die 2. Klasse.

Für die Nutzung der 1. Klasse bietet der AVV regionale Zusatztickets an. Diese regionalen Zusatztickets ermöglichen die Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen im AVV.

Oder Sie abonnieren das NRWupgrade 1. Klasse und nutzen die 1. Klasse in Nahverkehrszügen in ganz NRW.

Beim Deutschlandticket Sozial ist keine Fahrradmitnahme enthalten.

Wenn Sie regelmäßig ein Fahrrad mitnehmen möchten, können Sie für den AVV das Fahrrad Monatsticket SPNV kaufen oder Sie abonnieren das NRWupgradeFahrrad und nehmen ihr Rad NRW-weit mit in Bus und Bahn.

Bitte wenden Sie sich an ihr Verkehrsunternehmen.

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