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Mobil-ABO StädteRegion Aachen

Überblick

Günstig mit Bus und Bahn mobil

Mit dem Mobil-ABO StädteRegion Aachen erhalten Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, ein vergünstigtes Monats-ABO für Bus und Bahn.

Deutschlandweit mobil!

Im AVV gibt es jetzt das Deutschlandticket Sozial, ein vergünstigtes Deutschlandticket für Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen. Das Deutschlandticket Sozial kostet aktuell 39 Euro pro Monat im Abonnement und gilt deutschlandweit im Nahverkehr. Infos finden Sie hier.

Gültigkeit

Geltungsdauer

Das Mobil-ABO StädteRegion Aachen gilt ein Jahr lang (zwölf Kalendermonate).

Hinweis:
Nach 12 Monaten ist das ABO mit einer Frist von einem Monat jederzeit kündbar. Auch vorher können Sie das ABO natürlich jederzeit kündigen. Sie zahlen nur den Preisvorteil gegenüber dem Kauf von einzelnen Mobil-Tickets bis zum Kündigungszeitpunkt nach - ganz einfach.

Geltungsbereich

Das Mobil-ABO StädteRegion Aachen berechtigt rund um die Uhr zu Fahrten mit allen AVV-Verkehrsmitteln innerhalb der StädteRegion Aachen.

TIPP: Weiter fahren mit einem Anschluss-Ticket

Wollen Sie über den Geltungsbereich Ihres Mobil-Tickets hinaus fahren, benötigen Sie hierfür ein Anschluss-Ticket.

Leistung

Günstig mobil mit Bus und Bahn
  • Viel Mobilität zu einem günstigen Preis.
  • Das Mobil-ABO StädteRegion Aachen ist eine persönliche Monatskarte.
  • Mit dem Mobil-ABO StädteRegion Aachen können Sie nach 19 Uhr sowie an Wochenenden- und Feiertagen ganztägig einen weiteren Erwachsenen und 3 Kinder unter 15 Jahren mitnehmen.
  • Das Mobil-ABO gilt nur in Verbindung mit einer Kundenkarte und einem entsprechenden Ausweisdokument (mehr dazu unter »Preis«)
Mit dem Fahrrad unterwegs?

Wer sein Fahrrad mitnehmen möchte, benötigt zusätzlich ein Fahrrad-Ticket.

Preise

Preis
monatlich 33,09 Euro

Preise in €; Stand: 01.01.2024

Zur Nutzung eines Mobil-ABO StädteRegion Aachen sind ausschließlich Personen berechtigt, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten und Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben:

  • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
  • Sozialgeld nach dem SGB II
  • Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“) nach dem SGB XII
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) – gilt auch für Haushaltsmitglieder eines wohngeldberechtigten Haushaltes

Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt grundsätzlich durch den jeweils zuständigen Träger der Sozialleistung. Die Berechtigung zur Nutzung eines Mobil-ABOs beginnt mit dem Monat, in dem die Sozialleistung erstmals gewährt wird. Mit dem Wegfall der Sozialleistung entfällt zeitgleich der Anspruch auf ein Mobil-ABO.

Mehr Informationen
Was Sie noch wissen sollten

Die Ausgabe von Mobil-ABOs erfolgt durch die ASEAG und gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis sowie einer durch einen Sozialträger der Stadt Aachen oder StädteRegion Aachen ausgegebenen und zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Kundenkarte, auf der die (Personal-)Ausweisnummer oder das Geburtsdatum des Inhabers hinterlegt ist.

Verfügbarkeit

Hier erhalten Sie das Ticket:

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Alternativ können Sie dies auch verweigern.