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Garantiert mobil

Frau mit Becher steht am Bahngleis.

Pünktlich, schnell und sicher – so wünschen Sie sich den Nahverkehr. Wir arbeiten gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen täglich daran, Ihnen diese Qualität auf Straße und Schiene anbieten zu können. Wenn es trotzdem größere Verspätungen gibt, haben Sie einen Anspruch auf Ausgleich. Dazu gibt es die landesweit gültige Mobilitätsgarantie NRW.

Diese können Sie im Geltungsbereich aller nordrhein-westfälischen Verbundtarife, also auch im AVV, sowie des NRW-Tarifes in Anspruch nehmen, wenn sich Ihr Bus oder Ihre Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten oder ausfallen – egal, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind.

Sie können dann folgende Alternativen nutzen:

  • Fernverkehrszug (IC/EC/ICE): Die Zusatzkosten werden Ihnen komplett ohne Begrenzung erstattet.
  • Taxi oder Sharing-Angebot (z. B. Car-/Bike-/E-Tretroller-Sharing oder On-Demand-Verkehr): Die Kosten pro Person werden Ihnen tagsüber (5 bis 20 Uhr) bis zu 30 Euro und nachts (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro erstattet.

Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.

So funktioniert's

  • Nutzen Sie den digitalen Erstattungsantrag oder reichen Sie den Antragsformular Mobilitätsgarantie (577,2 KiB) innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat. Die Adressen der Verkehrsunternehmen im AVV finden Sie hier.
  • Legen Sie die Taxiquittung oder die benutzten IC-/EC-/ICE-Tickets im Original dem Erstattungsantrag bei.
  • Vergessen Sie nicht das Nahverkehrsticket, mit dem Sie ursprünglich unterwegs waren: EinzelTickets legen Sie im Original, Zeitfahrausweise in Kopie bei.
  • Der Erstattungsbetrag wird innerhalb von 14 Tagen auf Ihr Konto überwiesen.

Voraussetzungen

  • Das gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle ab als im Fahrplan angegeben oder es fällt aus und die nächstmögliche Verbindung fährt erst 20 Minuten später ab.
  • Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Die Umstiegszeit beginnt mit Inkrafttreten des Garantieanspruchs.
  • Sie sind im Besitz eines für diese Fahrt gültigen Nahverkehrstickets zum Verbund- oder NRW-Tarif (d.h. kein Fernverkehrsticket).
  • Die Verspätung tritt nicht während der Fahrt auf.
  • Die Verspätung oder der Zugausfall ist nicht durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohung bedingt.

 

Alle Details sowie die Voraussetzungen für die Erstattung finden Sie übersichtlich zusammengestellt in einem Mobilitätsgarantie für Busse und Bahnen in NRW (340,6 KiB) . Weitere Infos zur Mobilitätsgarantie finden Sie zudem auch hier: mobil.nrw/mobigarantie

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