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Wir beantworten Ihre Fragen rund um den Aachener Verkehrsverbund

Sie suchen eine Antwort auf Ihre Frage? Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen - »Frequently asked questions« (FAQ) - nach Themen sortiert. Klicken Sie einfach auf die Frage und Sie erhalten die entsprechende Antwort.

Tickets im ABO

Fahren Sie regelmäßig mit unseren Bussen und Bahnen, sind Sie am bequemsten und preiswertesten mit unserem Monats-ABO unterwegs. Buchen Sie das Monats-ABO Erwachsene und sparen Sie nochmals kräftig auf die einzelnen Monats-Tickets. Außerdem profitieren Sie von der attraktiven Mitnahmeregelung: Sie können nach 19 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig einen weiteren Erwachsenen und 3 Kinder unter 15 Jahren mitnehmen.

Sie erhalten Ihr Monats-ABO zugeschickt und haben so ohne Lauferei immer einen gültiges Ticket. Abgerechnet wird monatlich - bequem per Bankeinzug. Alle Infos zu unseren Monats-ABOs für Erwachsene finden Sie hier.

Bequem und preisgünstig sind Sie mit unseren Tickets im Abonnement unterwegs. Mit unserem ABO fahren Sie ein Jahr lang Bus und Bahn zum günstigen ABO-Preis. Im Abonnement erhalten Sie

Zum Abschluss eines ABOs benötigen Sie einen entsprechenden ABO-Bestellschein, den Sie im Downloadbereich auf unserer Website direkt herunterladen können oder den Sie in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen sowie in den meisten Vorverkaufsstellen erhalten. Den vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen Bestellschein können Sie entweder persönlich abgeben (mit den ggf. erforderlichen Unterlagen) oder auch per Post an Ihr Verkehrsunternehmen senden.

Der Antrag für das ABO muss spätestens am 10. des Vormonats abgegeben werden, damit die Bankabbuchung rechtzeitig veranlasst werden kann.

Detaillierte Auskünfte zu den Bedingungen von Abonnements erteilen die Verkehrsunternehmen oder finden Sie in den Tarifbestimmungen des AVV.

Abgerechnet wird monatlich - bequem per Bankeinzug. Sie erhalten Ihre Fahrkarte innerhalb weniger Tage mit der Post und haben so ohne jede Lauferei immer eine gültige Fahrkarte.

Wollen Sie Ihr ABO ändern - z.B. bei einem Wechsel der Preisstufe oder auch einer Adressensänderung - dann muss diese Änderung Ihrem Verkehrsunternehmen bis zum 10. des Vormonats schriftlich mitgeteilt werden. Die Änderung tritt dann jeweils zum 1. des Folgemonats in Kraft.

Nach 12 Monaten ist das ABO mit einer Frist von einem Monat jederzeit kündbar. Auch vorher können Sie das ABO natürlich jederzeit kündigen. Sie zahlen nur den Preisvorteil gegenüber dem Kauf von einzelnen Monatskarten bis zum Kündigungszeitpunkt nach. Bei einem Aktiv-ABO und einem NRWupgradeAzubi beträgt die Nachzahlung jeweils 20% des Monatspreises.

Tickets und Ticketkauf

Ja, ein Monats-Ticket kann grundsätzlich bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem sie gekauft wurde, zurückgegeben werden. Bei der Erstattung wird pro Nutzungstag ein Anteil in Höhe von 5 % des Ticketpreises abgezogen. Außerdem behält das Verkehrsunternehmen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 Euro sowie ggfs. eine Überweisungsgebühr oder Porto ein.

Eine Rückgabe von Wochen-Tickets ist ebenfalls möglich. Der Abzug je Nutzungstag beträgt hierbei 25 % des Ticketpreises.

Für Monats-Tickets, die vor dem ersten Geltungstag zurückgegeben werden, wird der Fahrpreis ohne Abzug oder Bearbeitungsgebühr erstattet.

Sie können im Vorverkauf erworbene Tickets (z.B. Einzel-, 4Fahrten-, Tages- und Minigruppen-Tickets) noch bis 3 Monate nach Preisanpassung des jeweiligen Tickets ohne Zuzahlung nutzen.

Danach kann das Ticket während eines Zeitraums von drei Jahren nach Preisanpassung unter Zahlung des Differenzbetrags in den Kunden-Centern des Verkehrsunternehmens, bei dem Sie es erworben haben, gegen ein neues Ticket umgetauscht werden. Alternativ ist eine Erstattung des Fahrgeldes gegen Rückgabe des ungenutzten Tickets gebührenfrei möglich.

Wochen- und Monats-Tickets (auch ABOs) gelten - unabhängig von ihrem jeweiligen Preisaufdruck - bis zum Ende des jeweils aufgedruckten Geltungszeitraums.

Für einzelne übertragbare Wochen- oder Monats-Tickets kann - aufgrund der Übertragbarkeit - leider kein Ersatz gewährt werden.

Bei Verlust oder Zerstörung ihrer AVV-Chipkarte sollten Sie umgehend mit dem für Sie zuständigen Verkehrsunternehmen, bei dem Sie auch Ihr Abonnement beantragt haben, in Kontakt treten. Das Verkehrsunternehmen hat dann die Möglichkeit, ihre Chipkarte aus der Ferne zu sperren, so dass eine missbräuchliche Nutzung Ihres Abonnements nicht weiter möglich ist. Für die Erstausgabe der verlorengegangenen AVV-Chipkarte wird eine Gebühr i.H.v. 15 Euro beim ausstellenden Verkehrsunternehmen fällig.

Schüler, Auszubildende und Studierende erhalten in der Regel gegen Nachweis des Ausbildungsbetriebs ein rabattiertes Monats-Ticket oder ABO. Genaue Informationen über die Voraussetzungen bzw. relevanten Ausbildungsformen finden Sie in den Tarifbestimmungen & Abobedingungen AVV (2,7 MiB) .

Wochen- bzw. Monats-Tickets für Erwachsene können ohne besondere Nachweise in den Vorverkaufsstellen erworben werden.

Für ermäßigte Tickets benötigen Sie einen Nachweis:

  • Azubi-Ticket oder ABO: Nachweis des Aubildungsstatus
  • Schüler-Ticket oder ABO: Nachweis Wohn- und Ausbildungsort
  • Fun-Ticket: Lichtbild und Altersnachweis (z. B. Schülerausweis), Schüler ab 18 Jahre zusätzlich eine Schulbescheinigung
  • Aktiv-ABO für Senioren (ab 60 Jahren): entsprechender Altersnachweis

Ermäßigte Monats-Tickets bestehen in der Regel aus einer kostenlosen Kundenkarte und einer dazugehörigen Wertmarke. Auf der Kundenkarte sind u.a. der räumliche Geltungsbereich sowie der Vor- und Zuname des Inhabers, die Preisstufe und die Nummer der Kundenkarte vermerkt.

Kundenkarten für Auszubildende werden gegen Nachweis des Ausbildungsbetriebes ausgestellt.

Auf der Wertmarke, die man wöchentlich bzw. monatlich neu erwirbt, befinden sich insbesondere Angaben zur zeitlichen Gültigkeit und zur Preisstufe. Die Preisstufe der Wertkarte muss mit den Angaben auf der Kundenkarte übereinstimmen. Die Nummer der Kundenkarte ist unbedingt auf der Wertkarte unauslöschlich einzutragen.

Bei der ASEAG gekaufte Monats-Tickets für Erwachsene sind ohne zusätzliche Kundenkarte gültig, da die jeweils ausgegebenen Wochen- bzw. Monats-Tickets bereits alle notwendigen Informationen aufweisen.

Die Gültigkeit von Einzel- und 4Fahrten-Tickets ist in erster Linie räumlich begrenzt und hängt von der jeweiligen Preisstufe des Tickets ab. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs gelten zusätzlich folgende zeitliche Befristungen:

Preisstufe (räumlicher Geltungsbereich) zeitliche Gültigkeit
Kurzstrecke maximal 40 Minuten ab Entwertung
Preisstufe 1 maximal 90 Minuten ab Entwertung
(innerhalb eines Tarifgebietes bzw. einer Stadt oder Gemeinde)
Preisstufe 2 maximal 120 Minuten ab Entwertung
Preisstufe 3 maximal 180 Minuten ab Entwertung
Preisstufe 4 maximal 240 Minuten ab Entwertung

Innerhalb dieser Zeit können Sie im gewählten räumlichen Geltungsbereich die Fahrt unterbrechen und in andere Linien umsteigen. Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen.

Die Zeiten sind großzügig bemessen. Falls sich Ihre Fahrt betriebsbedingt verzögern sollte, gilt die zeitliche Befristung nicht.

Neben den Informationen auf unserer Website erhalten Sie in den Kunden-Centern und meisten Vorverkaufsstellen kostenlose Broschüren und können diese - soweit vorrätig - mitnehmen. Zudem finden Sie alle Broschüren und Flyer in unserem Downloadbereich als PDF-Dokument zum herunterladen und ausdrucken.

Üblicherweise hat das Fahrpersonal in den Bussen (ausgenommen Fahrzeuge der west in der Region Heinsberg) einen Entwerterstempel dabei und kann bei einem Ausfall des elektronischen Entwerters jeden Fahrschein entwerten. In den seltensten Fällen kommt es vor, dass sowohl der Fahrscheinentwerter defekt ist als auch das Fahrpersonal keinen Entwerterstempel mitführt. In diesem Fall kann das Fahrpersonal das Ticket schriftlich entwerten und Sie können mit diesem Ticket die übliche Strecke mit dem Bus befahren.

Sollte der Entwerter an einem Bahnsteig eines Bahnhofs der DB defekt sein und ist kein weiterer Entwerter in erreichbarer Entfernung, so wenden Sie sich bitte nach dem Einstieg in den Zug an den Zugbegleiter.

Die BahnCard wird beim Kauf von AVV-Tickets nicht anerkannt.

Nein, denn maßgeblich ist die tatsächliche Abfahrtszeit an der Einstiegshaltestelle.

Nur bei der DB haben Sie keine Möglichkeit, ein Ticket beim Fahrpersonal oder im Verkehrsmittel zu erwerben oder diesen zu entwerten. Bitte teilen Sie bei einer Kontrolle dem Zugbegleiter mit, dass der Fahrscheinautomat/Entwerter defekt ist und Sie deswegen ohne (entwerteten) Fahrschein eingestiegen sind. Üblicherweise bekommen Sie eine Zahlungsaufforderung über 60 Euro vom Zugbegleiter. Stellen sich Ihre Angaben im Rahmen der weiteren Überprüfung durch die DB als richtig dar, entfällt das erhöhte Beförderungsentgelt und Sie zahlen nur den normalen Fahrpreis.

Kombi-Tickets sind die praktische Kombination aus Eintrittskarte und Fahrausweis. Sie erleichtern Ihnen so die An- und Abreise und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche.

Kombi-Tickets berechtigen zur An- und Abreise mit allen Bussen und Bahnen im AVV-Gesamtnetz am jeweiligen Veranstaltungstag bis Betriebsschluss zum entsprechenden Veranstaltungsort. Kombi-Tickets erhalten Sie im Vorverkauf des jeweiligen Veranstalters. Sie weisen in der Regel einen Hinweis auf die Gültigkeit als AVV-Ticket auf.

Alle Kombi-Ticket-Partner finden Sie hier.

Ja, denn im AVV gilt: Ein Ticket für Bus und Bahn, ein Ticket von Start bis Ziel, umsteigen inbegriffen.

Können Sie nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen, persönlichen Zeitfahrausweis - z.B. eine Monatskarte - besitzen, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 60 Euro nur ein Betrag in Höhe von 7 Euro fällig.

Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle beim zuständigen Verkehrsunternehmen erbringen.

Haben Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) gezahlt bzw. eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, können Sie noch bis zu Ihrem Ausstiegshaltepunkt weiter fahren. Der Ausstiegshaltepunkt ist dabei der Haltepunkt, an dem Sie das Verkehrsmittel, in dem Sie das EBE gezahlt bzw. die Zahlungsaufforderung erhalten haben, verlassen.

(((eTicket im AVV: Datenschutz

Ein (((eTicket ist eine Fahrkarte bei der die Fahrberechtigung, also der Fahrschein, elektronisch auf einem Chip (z.B. auf einer Chipkarte) geschrieben wird. Ein (((eTicket kann entsprechend dann auch elektronisch über ein Lesegerät auf Gültigkeit kontrolliert werden.

Es gibt drei getrennte Bereiche auf dem Speicherchip: für Fahrkartendaten, personenbezogene Daten und Nutzungsdaten. Wie auf einer Papierfahrkarte werden bestimmte Informationen hinterlegt, die den Inhaber des (((eTickets ausweisen (personenbezogene Daten) und festhalten, welche Zeitkarte erworben wurde (Fahrkartendaten). Als Servicefunktion im Sinne des Verbraucherschutzes werden in einer Art Logbuch die letzten zehn Transaktionen mit der Chipkarte gespeichert (Nutzungsdaten). Diese werden vermerkt als digitaler Kundenbeleg für Reklamationen, zum Beispiel um einen Nachweis vorlegen zu können, wenn Fahrgäste Beanstandungen haben. Diese Kontrolleinträge sind vergleichbar mit Automatenaufdrucken und Entwerterstempeln bei Papiertickets. Zugleich dienen sie der persönlichen Kontrolle des Fahrgastes, dass kein Fremder das eigene (((eTicket nutzt.

Grundsätzlich gilt: Das (((eTicket AVV ist Geld wert und deshalb sicher und geschützt aufzubewahren wie eine EC- oder Kreditkarte.

Bei persönlichen Fahrkarten werden auf der Chipkarte Name, Geschlecht und Geburtsdatum des Fahrgastes gespeichert, um bei einer Kontrolle den Zeitkarteninhaber identifizieren zu können. Auf andere Daten, etwa ein Passfoto, wurde im Sinne der Datensparsamkeit bewusst verzichtet.

Persönliche (((eTickets gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass). Aus diesem Grund hat das Fahrpersonal bei Kontrollen persönlicher Fahrausweise festzustellen, ob die kontrollierte Person identisch ist mit der in der Fahrtberechtigung benannten. Daher sind, um ein eindeutiges Prüfergebnis zu erzielen, mindestens die Angaben Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht einzutragen. Dies ist erforderlich, da zum Abgleich der personenbezogenen Angaben, wie oben beschrieben, ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden muss. Das Geburtsdatum ermöglicht dem Prüfpersonal bei besonders häufig vorkommenden Namen, eine Verwechslung auszuschließen und Missbrauch zu unterbinden. Die Angabe zum Geschlecht ermöglicht dem Prüfer bei Namen, die geschlechtsunspezifisch sind, die Person eindeutig zu bestimmen.

Dass auf den eTickets zusätzlich noch Sichtprüfmerkmale wie der Name des Ticketinhabers optisch aufgedruckt sind, ist damit begründet, dass es derzeit noch Regionen in NRW gibt, in denen bisher nicht alle Verkehrsunternehmen in NRW in der Lage sind, (((eTickets elektronisch zu prüfen. und/oder bei technischen Problemen der Kontrollgeräte eine Sichtprüfung möglich ist. Deshalb gilt für persönliche Zeitkarteninhaber: Neben dem (((eTicket immer auch den Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis bei sich führen.

Bei Fahrgästen, die nur übertragbare Zeitkartenprodukte kaufen, werden keine personenbezogenen Daten auf der Chipkarte gespeichert.
Vertragliche Stammdaten (z.B. Bankdaten, Adressdaten) werden nicht auf dem (((eTicket gespeichert.

Gespeichert wird auch die erworbene Zeitkarte, also um welche Fahrkartenart es sich handelt, für welche Tarifgebiete sie gilt und wie lange. Bei jeder Fahrausweiskontrolle wird nicht nur geprüft, ob die Fahrtberechtigung gültig ist, sondern auch, ob der übermittelte Datensatz frei von Manipulationen ist.

Die Chipkarte speichert überdies bestimmte Nutzungsdaten in einem Logbuch: Immer dann, wenn das (((eTicket an ein Kontrollgerät gehalten wird (sogenannte Transaktionen) – zum Beispiel im Bus oder bei einer Fahrausweiskontrolle. Damit sind nicht unbedingt vollständig alle Fahrten erfasst (zum Beispiel, wenn bei Fahrten im ÖPNV das (((eTicket mit keinem Kontrollgerät in Verbindung kam). Es werden immer nur die zehn jüngsten Transaktionen gespeichert. Im Sinne der Datensparsamkeit werden ab dem elften Eintrag die alten Einträge nacheinander überschrieben.

Diese Nutzungsdaten bestehen aus Zeit, Ort und Art der Transaktion sowie der Terminalnummer, der Ticket-/Produktnummer, der Linien- und der Fahrtnummer in codierter Form. Das Kontrollgerät sendet den Datensatz zum (((eTicket-Hintergrundsystem des Aachener Verkehrsverbundes, und dort wird geprüft, ob zum kontrollierten (((eTicket AVV auch ein Verkaufsdatensatz vorliegt. Damit überprüfen wir möglichen Missbrauch wie Manipulationen, Duplikate oder Doppelanmeldungen mit einer Chipkarte. Diese Kontrolldaten werden ausschließlich auf dem (((eTicket des Fahrgasts gespeichert. Auf den Servern des AVV wird dieser Datensatz sofort nach der positiven Kontrollanalyse wieder gelöscht.

Diese oben genannten personenbezogenen Daten und die Fahrkartendaten werden benötigt, um die Fahrtberechtigung des (((eTicket-Nutzers zu überprüfen, also ob die Fahrkarte für diese Fahrt gültig ist. Zugleich wird kontrolliert, ob die Chipkarte frei von Manipulationen ist.

Die Logbuch-Einträge dienen dem Fahrgast zur eigenen Kontrolle: Er kann im Nachhinein stets selbst prüfen, welche Vorgänge mit seinem (((eTicket stattgefunden haben. Der Forderung des Verbraucherschutzes nach größtmöglicher Datentransparenz wird somit nachgekommen. Auf Kundenwunsch können die Logbuch-Einträge zukünftig bei dem jeweiligen Kundenvertragspartner gelöscht werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie die weiteren Nutzer des (((eTickets, z. B. bei einem übertragbaren Ticket, über die Funktionen des Logbuchs informieren.

Die zehn Logbuch-Einträge sind ausschließlich auf der Chipkarte gespeichert. Das verbundweite Hintergrundsystem, das zum Beispiel den Kontrolltransaktionsdatensatz empfängt, speichert den letzten Datensatz nur für die Kontrollanalyse. Danach wird er automatisch gelöscht. Es gibt keinen zentralen Server, der die von Fahrgästen verursachten Einträge für längere Zeit speichert. Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen im AVV können die zehn letzten Transaktionen nur in den jeweiligen Kunden-Centern einsehen, wenn der Fahrgast seine Chipkarte zur Verfügung stellt.

Keine Sorge vor Bewegungsprofilen: Erstens ist deren Erstellung rechtlich untersagt. Zweitens gilt: Die wenigen ausgewählten Logbuch-Einträge (zum Beispiel im Bus oder bei einer Fahrausweiskontrolle und davon maximal zehn) reichen technisch nicht aus, um ein Bewegungsprofil zu erstellen.

Dass (((eTickets elektronisch mit geeigneten Soft- und Hardwarekomponenten ausgelesen werden können, ist eine Anforderung des Verbraucherschutzes, der damit gewährleisten will, dass die vollständige Transparenz, welche Daten gespeichert und wie diese genutzt werden, gegenüber dem Kunden gegeben ist.

Ein zufälliges Auslesen eines fremden Tickets ist ebenfalls nicht möglich. Die Daten werden via NFC (Near Field Communication) ausgetauscht. Hierzu müssen Sender und Empfänger wenige Zentimeter nah übereinander gehalten werden. Befindet sich das (((eTicket in einem Portemonnaie und dieses in einer Jacken- oder Hosentasche, ist selbst das mutwillige Auslesen eines fremden Tickets im Vorbeigehen mehr als unwahrscheinlich. Dies wurde von der Landesdatenschutzbehörde NRW bestätigt.

Grundsätzlich gilt, dass das (((eTicket genauso wie eine Bank- oder Kreditkarte vor dem ungehinderten Zugriff Unbefugter zu schützen ist.

Um die Vorgaben des Datenschutzes im Aachener Verkehrsverbund mit der Einführung des (((eTickets sicherzustellen, haben sich die Verkehrsunternehmen und deren Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit der Verbundgesellschaft im AVV umfassend an die datenschutzrechtlichen Regelungen des deutschen (((eTicket-Standards (VDV-Kernapplikation), der diese Thematik deutschlandweit einheitlich beschreibt und an die rechtlichen Vorgaben des BDSG gehalten. Um darüber hinaus die Sicherheit des Systems sowie die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen des (((eTickets im AVV zu gewährleisten, findet eine regelmäßige Abstimmung mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen statt.

Mitnahme von Kindern, weiteren Personen, Fahrrädern und Hunden

Kinder unter 6 Jahren können Sie kostenlos mitnehmen. Kinder unter 15 Jahren fahren zum günstigen Kinderpreis.

Im grenzüberschreitenden Übergangstarif Aachen/Heerlen gilt der Kindertarif für Kinder ab 4 Jahre bis unter 15 Jahren, Kinder unter 4 Jahren werden unentgeltlich befördert.

Gar nichts. Buggy, Jogger, Sportwagen - egal, welchen Typ von Kinderwagen Sie bevorzugen, Ihr Verkehrsunternehmen nimmt sie alle kostenlos mit.

Erst ab dem Alter von 6 Jahren dürfen Kinder alleine Bus oder Bahn fahren.

Kinder unter 6 Jahren müssen, wenn sie nicht bereits eine Schule besuchen, von einem Erwachsenen oder einem anderen Kind begleitet werden, das mindestens 6 Jahre alt ist.

Ja, mit den folgenden Fahrausweisen können Sie werktags in der Zeit ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (bei der DB bis 3:00 Uhr des Folgetags) sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig jeweils bis zu einen Erwachsenen und 3 Kinder unter 15 Jahren innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs unentgeltlich mitnehmen:

Mit dem euregioticket können Sie an Wochenenden und Feiertagen - egal ob in Belgien, Deutschland oder den Niederlanden - einen Erwachsenen und 3 Kinder unter 12 Jahren mitnehmen.

Alle Mitnahmeregelungen gelten nicht im Linienbedarfsverkehr im Kreis Düren sowie im AST-Verkehr im Kreis Heinsberg.

In Bussen und Bahnen im AVV können ein Fahrrad während der folgenden Zeiten mitnehmen:

  • In den mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Bussen:
    Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, Samstag ab 15:00 Uhr und Sonntag und an Feiertagen ganztägig.
  • In Zügen mit Mehrzweckabteil:
    Ganztägig.
  • In Zügen ohne Mehrzweckabteil:
    Je 2 Fahrräder in den Einstiegsbereichen Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und ab 18:00 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztägig.

Bitte beachten Sie, dass Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer jederzeit Vorrang vor Radfahrern haben. Das Personal in den Fahrzeugen kann im Einzelfall über die Fahrradmitnahme entscheiden.

Fahrrad-Ticket: Zudem benötigen Sie entfernungsunabhängig je Fahrrad zusätzlich ein Fahrrad-Ticket. Das Fahrrad-Ticket gilt je nach Wahl für eine Einzelfahrt oder für beliebig viele Fahrten an einem Tag im AVV-Gesamtnetz.

Wenn Sie ein gültiges Ticket haben, können Sie Ihren Hund innerhalb des Geltungsbereiches Ihres Tickets kostenlos mitnehmen.

Fahrplan und Verbindung

Ja, Sie können über die Fahrplanauskunft online im Menü (unter dem Menüpunkt »Meine Verbindung«/»Haltestellenfahrpläne«) den Haltestellenaushang für die Haltestelle in Ihrer Nähe (leider für die Haltestellen der ASEAG verfügbar) als PDF-Dokument ausdrucken oder auch auf Ihrem PC speichern.

Die Bezeichnung »S« steht in den Fahrplänen für »nur an Schultagen«. Diese Linien verstärken und entlasten die Linien, die in die Richtung einer Schule oder aber auch direkt zu einer Schule fahren. An Ferientagen und sonstigen schulfreien Tagen fahren die S-Busse daher nicht. Sie sind aber ab dem ersten Schultag nach den Ferien wieder im Einsatz. S-Busse können von Jedermann zum AVV-Verbundtarif genutzt werden.

Nein. Die Nutzung eines Schnellbusses im AVV ist zum Verbundtarif möglich.

In diesem Fall muss von den jeweiligen Verkehrsunternehmen geprüft werden, warum eine Verfrühung oder Verspätung aufgekommen ist und ob das Fahrpersonal bzw. das Verkehrsunternehmen die Verantwortung trägt. Wenden Sie sich bitte an das jeweilige Verkehrsunternehmen und schildern Sie den Vorfall unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Abfahrtszeit, benutztes Verkehrsmittel, Fahrtrichtung und Ihrer persönlichen Daten.

Das Fahrplanbuch erhalten Sie soweit vorrätig in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen sowie in meisten Vorverkaufsstellen - gegen eine Schutzgebühr. Dem Fahrplanbuch ist auch ein Liniennetzplan der jeweiligen Region beigefügt.

Nahverkehrsnutzung für Schwerbehinderte

Mit dem Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke für den Nahverkehr können Sie im AVV und in anderen Verkehrsverbünden - z.B. im VRR oder im VRS - alle Busse und Bahnen (2. Klasse) unentgeltlich nutzen.

Für die Nutzung der AVV-Linien ins benachbarte Ausland ist für den ausländischen Streckenabschnitt ein Ticket zu lösen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nein, im Ausland ist der deutsche Schwerbehindertenausweis generell nicht gültig. Für die Nutzung der AVV-Linien ins benachbarte Ausland ist für den ausländischen Streckenabschnitt ein Ticket zu lösen.

Im europäischen Ausland bieten die Bahnen ebenfalls eine Vielzahl von Serviceleistungen an, die Sie als mobilitätseingeschränkte Reisende aus Deutschland nutzen können. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie in der Broschüre »Mobil mit Handicap«, die Sie auf den Internetseiten der Deutschen Bahn herunterladen können.

Rollstuhlfahrer und blinde Personen mit dem Merkzeichen »B« oder »BN« können bei den Niederländischen Eisenbahnen (NS) sowie bei den Belgischen Eisenbahnen (SNCB) eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Die entsprechende (kostenlose) Fahrkarte für die Begleitperson muss in Deutschland erworben werden.

Unabhängig von Ihrem Wohnort dürfen Sie mit der entsprechenden Wertmarke bundesweit innerhalb der Verkehrsverbünde alle Nahverkehrsmittel nutzen. So können Sie z.B. innerhalb von NRW landesweit im Nahverkehr fahren, da alle Regionen durch Verkehrsverbünde abgedeckt sind.

Den Schwerbehindertenausweis erhalten Sie nicht bei den Verkehrsunternehmen oder dem AVV sondern ausschließlich bei Ihrem Versorgungsamt.

Schwerbehinderte Menschen, die im Ausweis auf der Vorderseite »B« oder »BN« und einen der folgenden Vermerke »Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen« oder »Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen« eingetragen haben, können eine Begleitperson bzw. einen Behindertenbegleithund kostenlos mitnehmen. Die Begleitperson kann auch kostenlos mitfahren, wenn der zu begleitende Schwerbehinderte selber nicht Freifahrt berechtigt ist.

Nein, eine Nutzung der 1. Klasse ist auch mit einem Zusatz-Ticket nicht möglich. Ausnahme: Schwerkriegsgeschädigte deren Ausweis das Merkzeichen »1. Kl.« enthält, dürfen in Nahverkehrszügen (S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress) auch die 1. Klasse (ohne Zuschlag) benutzen.

Ja, für die Mitnahme eines Fahrrades im AVV benötigen Sie stets entfernungsunabhängig je Fahrrad zusätzlich ein Fahrrad-Ticket. Sie können zwischen einem Ticket für eine Einzelfahrt oder einem Ticket für beliebig viele Fahrten innerhalb von 24 Stunden wählen. Für die Fahrradmitnahme ausschließlich in Nahverkerszügen (S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress) wird darüber hinaus ein Monats-Ticket angeboten. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Fahrradmitnahme.

Viele wichtige Infos für Schwerbehinderte, die mit Bus und Bahn in Deutschland unterwegs sind, finden Sie auf der Website www.oepnv-info.de. Neben allen wichtigen Links und Regelungen zum Thema werden dort auch Informationen über die einzelnen Bahnhöfe und die Verkehrsverbünde Deutschlands bereitgestellt.

Die Verkehrsunternehmen im AVV schaffen als Neufahrzeuge seit Jahren nur noch Niederfurbusse an, so dass überwiegend Niederflurfahrzeuge im Linienverkehr eingesetzt werden. Durch Engpässe bei der Fahrzeugeinsatzplanung kann es - vor allem im ländlichen Raum - vorkommen, dass keine Neiderflurbusse eingesetzt werden. Zur Sicherheit empfehlen wir bei Planung einer Fahrt, vorher bei den Verkehrsunternehmen nachzufragen.

Sonstige Fragen

Mit dem 24-Stunden-Ticket gehen Kleingruppen bis zu 5 Personen einen Tag lang auf große Tour.

Größere Gruppen ab 10 Personen sollten sich drei Tage vor der Fahrt bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen anmelden. Diese Voranmeldung ist für Fahrten mit der Rurtalbahn unbedingt erforderlich.

Ja, der Dienstausweis der Polizeivollzugsbeamten in Uniform und Zivil der Bundespolizei und des Landes Nordrhein-Westfalen gilt als Fahrberechtigung im AVV. Polizeibeamte haben freie Fahrt mit allen AVV-Verkehrsmitteln einschließlich der Nahverkehrszüge der DB (RE, RB und S-Bahn) in der 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich. Polizeivollzugsbeamte haben sich bei Fahrtantritt beim Fahrpersonal bzw. Zugbegleitpersonal mit ihrem Dienstausweis auszuweisen.

Betriebsschluss bedeutet, dass Sie alle am Betriebstag ausgewiesenen Fahrten - auch nach 24:00 Uhr zum Folgetag - nutzen können. Bei der DB ist Betriebsschluss um 3:00 Uhr des Folgetages.

Bitte wenden Sie sich an die DB, da diese Eigentümer der Anlagen ist. Die einheitliche Service-Nummer der Bahn ist unter Tel. 0 18 05 - 99 66 33 rund um die Uhr für Sie da.

In den meisten Fällen landen die vergessenen Gegenstände schnell in den Fundbüros der Verkehrsunternehmen. Hier genügt ein kurzer Anruf bei dem Unternehmen, in dessen Fahrzeug etwas vergessen oder verloren wurde. Die Adressen, Öffnungszeiten und Telefonnummern der Fundbüros finden Sie hier.

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